Voraussetzungen

Damit ein geplantes Feuerwerk ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt werden kann, gelten folgende Grundvoraussetzungen:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherheitsabstände müssen zwingend eingehalten werden. Hierzu wird eine Location benötigt, welche diese Voraussetzungen erfüllt.

  • NUR Lichterbilder sind auch unter 8m Radius möglich
  • Kleinfeuerwerk   ab    8m Radius
  • Mittelfeuerwerk ab  15m Radius
  • Großfeuerwerk   ab 20m bis ca. 300m (großer Sicherheitsabstand erforderlich)

Die schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers ist zwingend vom Auftraggeber/Veranstalter einzuholen. Einen Vordruck zum ausfüllen erhalten Sie per E-Mail. 

Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

Eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen wird empfohlen. Für die Planung ist eine Ortsbesichtigung erforderlich.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.